Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 14.05.2023
Mit Ihrem Auftrag akzeptieren Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Dienstleistung & Vermietung) von hartmann event | media | moderation – Jacob Hartmann, Rosenweg 1, 63863 Eschau (im Folgenden als „hartmann-emm Jacob Hartmann“ abgekürzt).
§1 Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen hartmann-emm Jacob Hartmann und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennt hartmann-emm Jacob Hartmann nicht an, es sei denn, hartmann-emm Jacob Hartmann hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Durch die Unterzeichnung des Angebotes akzeptieren Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen von hartmann-emm Jacob Hartmann und verpflichten sich diese zu beachten.
§2 Vertragsschluss
Ihr Auftrag stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Vertrages dar. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn wir eine Auftragsbestätigung oder den Mietgegenstand an Sie übergeben / verschicken. Vertragspartner ist hartmann-emm Jacob Hartmann, Rosenweg 1, 63863 Eschau.
§3 Lieferung
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt keine Zustellung.
§4 Preise, Fälligkeit, Zahlung, Verzug
1. Alle unsere Preise sind in EURO. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist gemäß §19 UStG nicht angegeben.
1.1 Es gelten die Preise zum Zeitpunkt des Auftrages.
2. Der Kunde ist nicht berechtigt, unsere Forderungen um Gegenforderungen zu kürzen, es sei denn, dass diese von uns schriftlich anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden kann ebenfalls nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen ausgeübt werden.
3. Wir behalten uns vor, Ware und Leistungen nur gegen Vorkasse zu liefern.
4. Bei Beantragung von Zahlungsfristen berechnen wir ggf. Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a., es sei denn, dass ein höherer oder niedrigerer Schaden nachgewiesen wird.
5. Unsere Berechnungen werden unabhängig von der Laufzeit erfüllungshalber hereingenommener Wechsel sofort fällig, wenn vertragliche Vereinbarungen durch den Kunden nicht eingehalten werden. Bei Zahlungsverzug, Wechselprotest und Zahlungseinstellung des Kunden, können wir die sofortige Zahlung unserer Gesamtforderung – einschließlich etwaiger Forderungen aus veräußerten Wechseln – ohne Rücksicht auf die vereinbarte Fälligkeit verlangen. Das gilt auch dann, wenn uns Umstände bekannt werden, die zu begründeten und erheblichen Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden Anlass geben, und zwar auch dann, wenn diese Umstände schon bei Bestellung der Ware vorlagen, uns jedoch nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten. In allen genannten Fällen sind wir auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und, wenn die Vorauszahlung oder Sicherheit nicht binnen zwei Wochen geleistet wird, ohne erneute Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
6. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen aus diesem Vertrag ohne unsere Zustimmung an Dritte abzutreten.
7. Unsere Angebote gelten nur solange der Vorrat reicht. Sonderangebote sind vom Umtausch ausgeschlossen. Preisänderungen behalten wir uns vor.
§5 Aufrechnung, Zurückbehaltung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Mieter nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von hartmann-emm Jacob Hartmann unbestritten sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§6 Eigentumsvorbehalt
Die gemietete Ware bleibt im Eigentum von hartmann-emm Jacob Hartmann.
§7 Abnahme der Mietsache, Stornierung
Nach Bestätigung des Auftrags ist der Kunde verpflichtet, gemietete Sachen und Leistungen zu der vereinbarten Zeit abzunehmen. Kündigt er den Auftrag vor Beginn der Leistungserbringung, so hat er zu zahlen:
20% des vereinbarten Entgelts bei Kündigung bis spätestens 30 Tage vor Vertragsbeginn,
50% des vereinbarten Entgelts bei Kündigung bis spätestens 10 Tage vor Vertragsbeginn,
80% des vereinbarten Entgelts bei Kündigung bis spätestens 3 Tage vor Vertragsbeginn.
Der Nachweis eines geringeren Schadens im Einzelfall bleibt dem Kunden offen. hartmann-emm Jacob Hartmann wird mitteilen, wenn die Gegenstände anderweitig vermietet wurden. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
§8 Instandhaltung
Vermietete Geräte sind sorgsam und pfleglich zu behandeln. Während der Mietdauer ist der Mieter für die regelmäßige Instandhaltung der Mietsache auf eigene Kosten verantwortlich. Normaler Verschleiß führt nicht zu einer Haftung auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung.
§9 Mängel
Mängel an der gemieteten Anlage sind unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde ist verpflichtet, vermietete Gegenstände bei Empfang und unmittelbar nach Inbetriebnahme auf offensichtliche Mängel zu überprüfen. Derart erkennbare Schäden sind unverzüglich nach Empfang sowie nach Inbetriebnahme zu prüfen, spätestens mit Ablauf des Tages nach Empfang/Inbetriebnahme. Es gilt der Zeitpunkt des Eingangs der Mängelanzeige.
Der Mieter ist von der Entrichtung des Mietzinses befreit, soweit die vermietete Anlage nicht funktionsfähig ist, es sei denn, der funktionsfähige Teil allein ist für den Mieter objektiv nicht für den vorgesehenen und bei Vertragsschluss bekannten Zweck verwendbar. hartmann-emm Jacob Hartmann ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Diese kann auch durch Lieferung eines gleichwertigen Ersatzes erfolgen. Wird keine Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben, sind Gewährleistungsrechte verwirkt.
Bei fehlerhafter Bedienung der Anlage durch den Kunden besteht kein Minderungsrecht. Im Zweifel hat der Kunde nachzuweisen, dass ein Fehler oder Mangel nicht durch falsche Bedienung entstanden ist.
§10 Verwendung der Geräte
Der Mieter ist verpflichtet, auf seine Kosten die im Zusammenhang mit dem geplanten Einsatz der Mietgegenstände etwa erforderlichen öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Genehmigungen rechtzeitig einzuholen. Sofern die Montage durch hartmann-emm Jacob Hartmann erfolgt, hat der Mieter auf Verlangen die erforderlichen Genehmigungen vor Beginn der Arbeiten nachzuweisen. Für die Genehmigungsfähigkeit übernimmt hartmann-emm Jacob Hartmann keine Gewähr.
§11 Rückgabe
Der Mieter hat die Mietsache bei Ablauf der vereinbarten Mietdauer sofern nicht anders vereinbart unaufgefordert in einwandfreiem und sauberem Zustand am Geschäftssitz von hartmann-emm Jacob Hartmann zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe ist der vereinbarte Mietzins fortzuzahlen.
Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
§12 Verlust
Verlust oder Diebstahl der Mietsache oder einzelner Teile ist hartmann-emm Jacob Hartmann unverzüglich anzuzeigen und auf Verlangen nachzuweisen. Bis zehn Tage nach Eingang des Nachweises ist die Nutzungsentschädigung fortzuzahlen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch die Dauer der Ersatzbeschaffung durch hartmann-emm Jacob Hartmann bleibt vorbehalten. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens im Einzelfall offen.
Der Kunde hat den Wert der Mietsache zu ersetzen. Der Ersatzbetrag ist ab dem Zeitpunkt des Verlusts mit 10% p.a., mindestens jedoch mit Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Kunde kann im Einzelfall einen geringeren, hartmann-emm Jacob Hartmann einen höheren Schaden nachweisen.
§13 Zufälliger Untergang, Versicherung
Der Kunde haftet während der Dauer der Überlassung der Mietsache auch für Verlust der Sache ohne eigenes Verschulden durch höhere Gewalt, Brand, Wasser oder ähnliches. Dieses Risiko ist gegebenenfalls von ihm zu versichern.
§14 Dienstleistungen
Für die Stornierung von Aufträgen gilt Nr. 7 entsprechend mit der Maßgabe, dass die Verbrauchskosten für Material, Kraftstoff u. ä. nicht anteilsmäßig in Ansatz zu bringen sind. Die Haftung richtet sich nach Nr. 3 dieser AGB. Wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, wird die Dienstleistung (Transport, Aufbau, Bedienung, Beratung usw.) geschuldet, nicht ein Erfolg.
Im Rahmen von Dienstleistungen angegebene Tagessätze beziehen sich je auf ein Tagewerk von maximal 8 Stunden zzgl. 1 Stunde Pause. Darüberhinausgehende Arbeitsstunden werden dem Kunden, durch hartmann-emm Jacob Hartmann, mit 1/7 des jeweiligen Tagessatzes pro angefangene Stunde in Rechnung gestellt. Zusätzlich werden dem Kunden auch weitergehende Folgekosten (Übernachtungen, Taxen, o.Ä.), welche sich aus der Verlängerung der Arbeitszeit ergeben, in Rechnung gestellt.
§15 Datenschutz
Die von hartmann-emm Jacob Hartmann im Rahmen der Bestellabwicklung erhobenen personenbezogenen Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung weiter gegeben (verantwortlich für die Datenerhebung: hartmann-emm Jacob Hartmann). Der Kunde erklärt hierzu seine Einwilligung. Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte für andere Zwecke, insbesondere für Zwecke der Beratung, Werbung und Marktforschung ist ohne explizite Einwilligung des Kunden ausgeschlossen. Sofern Sie nicht per Vorkasse oder Nachname bezahlen, erfolgt zur Wahrung unserer berechtigten Interessen zwecks Bonitätsprüfung ggf. eine Weitergabe Ihres Namens und Ihrer Adresse an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden. Ihre schutzwürdigen Belange sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.
§16 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Die Vertragspartner vereinbaren, die ungültige Bestimmung durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, welche wirtschaftlich der Zielsetzung der Vertragspartner am besten entspricht. Das Gleiche gilt im Fall einer Lücke des Vertrages.
§17 Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz von hartmann-emm Jacob Hartmann in Eschau. Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechtes handelt, wird Eschau als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart